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Strategie
Globale Lieferketten – globale Verantwortung

Fairness und Umweltschutz in der gesamten weltweiten Lieferkette: Die Idee des Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetzes ist richtig und wichtig. Der Weg dorthin ist – wie auch der Gesetzesname andeutet – lang und kompliziert. Gerade für mittelständische Unternehmen wie die BLANC & FISCHER-Gruppe gleicht die Umsetzung einem Kraftakt. Gleichzeitig macht die sorgfältige Beschäftigung mit der Lieferkette resilienter.

Die Lieferkette hatte man in der BLANC & FISCHER-Gruppe schon früh im Blick und dafür einen entsprechenden Rahmen geschaffen. Beispielsweise mit einem Verhaltenskodex für Lieferanten oder dem „Supplier onboarding“-Prozess, der neben Nachhaltigkeit auch Aspekte wie Zertifizierungen, Qualität, Logistik und Kosten betrachtet. Weiteren Schub für das Thema brachte das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz. Es verpflichtet deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten zu besonderen Sorgfalts- und Berichtspflichten. Diese beziehen sich konkret auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie Umweltstandards in der Lieferkette – also zum Beispiel auf den Schutz vor Kinderarbeit oder das Recht auf faire Löhne.

Die Einführung des Supply Chain Compliance Management Systems war ein spannender Prozess. Das Lieferkettengesetz ließ zunächst noch viele Fragen offen. Gleichwohl sind wir frühzeitig und mit einem interdisziplinären Ansatz gestartet. Das hat sich ausgezahlt!

Klaus Ackermann
Head of Corporate Compliance, BLANC & FISCHER Corporate Services

Von der Theorie in die Praxis

Globale Wertschöpfungsketten und Lieferbeziehungen sind von Natur aus komplex; entsprechend groß war die gestellte Transparenzaufgabe für die Managementholding und die dazugehörigen Unternehmensgruppen. Mit vereinten Kräften trieb ein interdisziplinäres Experten-Team das Thema Lieferkette mit deutlichem Vorsprung vor der Gesetzeseinführung voran. Zum Team zählten Kolleginnen und Kollegen der Compliance-Organisation und des Einkaufs.

Neben inhaltlichen Ausarbeitungen, wie zum Beispiel der Verabschiedung einer „Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte in der Lieferkette“ durch die Geschäftsführung, stellte die Einrichtung des „Supply Chain Compliance Management Systems“ eine Kernaufgabe dar. In diesem Zusammenhang richtete das Team mittels einer umfassenden Risikoanalyse den Blick nach innen wie außen. Auf dem Prüfstand: die Standorte, der Vertrieb und alle direkten Lieferanten. Dabei wurden neben lieferantenspezifischen Risiken insbesondere auch produkt- und länderbezogene Risiken betrachtet. „Das war ein gewaltiger Kraftakt“, sagt Marvin Zimbelmann, Compliance Coordinator der E.G.O.-Gruppe, dazu im Rückblick. „Aber nur so konnten wir Transparenz herstellen und hierauf basierend die passenden Präventions- und Abhilfemaßnahmen einleiten. Dazu können, je nach Risikobewertung, unter anderem umfangreiche Berichtspflichten, Auditierungen vor Ort oder qualifizierte Selbst­einschätzungen aufseiten der Lieferanten zählen.“ Bei Letzteren werden beispielsweise Details zu Arbeitssicherheit, CO₂-Fußabdruck oder der eigenen Lieferkettenverantwortung abgefragt.

Unterm Strich zeigen die bisherigen Bewertungen: Ein Großteil der Lieferanten hat ein niedriges Risikolevel. Bei den wenigen Lieferanten, bei denen höhere Risiko­einschätzungen vorliegen, ist dies in der Regel darin begründet, dass die Länder, in denen die Unternehmen ihren Sitz haben, in Bezug auf soziale Verantwortung und Menschenrechte unterschiedliche Standards aufweisen.

Zu den weiteren Neuerungen zählt die Weiterentwicklung des Hinweisgebersystems. Dieses zunächst für Compliance-Fälle eingerichtete System ermöglicht es nun zusätzlich, vertraulich und anonym auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie mögliche Pflichtverletzungen in der Lieferkette bei der BLANC & FISCHER Familienholding beziehungsweise in den Unternehmensgruppen hinzuweisen.

Die Weichen sind gestellt – wie geht es weiter?

Das für das „Supply Chain Compliance Management System“ zuständige Team wird fortlaufend Risikoanalysen durchführen. Selbstauskünfte müssen überprüft und deren Qualität nachgehalten werden. Auch Auditierungen gilt es zu veranlassen. Im verstärkten Dialog mit den Lieferanten zum Thema Nachhaltigkeit zeigt sich, dass es auf beiden Seiten vielversprechende Gedanken und Ansätze gibt, die in enger Kooperation weiterverfolgt werden können.
Die Nachhaltigkeit in der Lieferkette ist für die BLANC & FISCHER Familienholding und ihre Unternehmens­gruppen ein wichtiger Aspekt. Entsprechend den GRI-Richtlinien 308 und 414 werden Lieferanten daher nach umweltrelevanten und sozialen Kriterien geprüft und bewertet. 2021 begann der Prüf- und Bewertungsprozess mit Bestandslieferanten und wurde im Berichtsjahr auf neue Lieferanten ausgeweitet. Relevantes Auswahlkriterium zur Lieferantenprüfung ist dabei die Höhe des Einkaufsvolumens unter Anwendung des Pareto-Prinzips, das besagt, dass 80 % des Ergebnisses mit 20 % des Gesamtaufwands erreicht werden können. Alle abgefragten Lieferantendaten und Dokumente werden auf einer Plattform gesammelt und ausgewertet. Unter dem GRI 308 „Umweltbewertung der Lieferanten“ werden Kennzahlen abgebildet, die im Zusammenhang mit Lieferanten und deren Umweltverhalten stehen. Die Verbindung von Lieferanten und ihrem sozialen Verhalten wird unter dem GRI 414 „Lieferantenbewertung nach sozialen Kriterien“ dargestellt.

Einkaufsvolumen, bewertet nach umweltrelevanten und sozialen Aspekten

in EURO Mio.
Im Jahr 2022 gab es in den Unternehmensgruppen der BLANC & FISCHER Familienholding 173 Neuanlagen von Lieferanten, von denen 16 überprüft wurden. Entsprechend dem definierten Prozess überprüfte die Fachabteilung A- und B-Lieferanten, um einen möglichst großen Teil des Einkaufsvolumens abzudecken. Das Einkaufsvolumen der geprüften neuen Lieferanten 2022 beträgt über EURO 3,0 Mio. Die Einbindung der systematischen Überprüfung nach Umweltkriterien über Fragebögen in den Onboarding-Prozess ist für 2023 geplant. Dann sollen alle neuen Lieferanten noch vor Beginn einer Geschäftsbeziehung weitere Auskünfte zu ihrem Umgang mit Menschenrechten und Umweltschutz liefern.
>> VGL. GRI 308-1-a, GRI 414-1-a

Um negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette zu prüfen, müssen Lieferanten eine Selbstauskunft abgeben. Darin werden unterschiedliche thematische Inhalte abgefragt, beispielsweise zu Schulungen im Unternehmen, zu Umweltrichtlinien, zum Managementsystem, zu umweltverschmutzenden Tätigkeiten, zur Verwendung problematischer Stoffe und gefährlicher Abfälle und zu vielem mehr. Die Fragebögen zu sozialen Kriterien bzw. Menschenrechten beinhalten Fragen zu Gleichberechtigung, Diskriminierung, Misshandlungen, Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit und Sklaverei, Kinderarbeit, Arbeitszeiten und Löhnen sowie Arbeitssicherheitsaspekten. Anhand der Beantwortung sowie einer zugrunde liegenden Gewichtung der Fragen werden Lieferanten entsprechend klassifiziert. Zusätzlich findet im Internet ein Medienscreening zu den Lieferanten statt. Außerdem werden beispielsweise über die Risikoanalyse für das Lieferkettengesetz die potenziellen Umweltauswirkungen eines Lieferanten, basierend auf seinem Herkunftsland sowie der Industrie, bewertet.

>> VGL. GRI 308-2, GRI 414-2

GRI 308

Umweltbewertung der Lieferanten

Überprüfung der Lieferanten nach Umweltkriterien

GRI 308-1 a

Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand vom Umweltkriterien bewertet wurden.

Zahlenangabe 2022

2022 wurden 9 % der neuen Lieferanten nach Umweltkriterien überprüft.

GRI 308-2

Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Massnahmen

Die Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf Umweltauswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Umweltauswirkungen ermittelt wurden.

Zahlenangaben 2022

Insgesamt wurden 435 Lieferanten auf negative Umweltauswirkungen überprüft.

GRI 414

Lieferantenbewertung nach sozialen Kriterien

Überprüfung der Lieferanten nach Menschenrechten und weiteren sozialen Kriterien

GRI 414-1 a

Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Zahlenangabe 2022

2022 wurden 9 % der neuen Lieferanten nach sozialen Kriterien überprüft.

GRI 414-2

Negative Soziale auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

Zahlenangaben 2022

Insgesamt wurden 423 Lieferanten nach sozialen Kriterien überprüft.

Nachhaltigkeitsbericht 2023
als PDF

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